Bei Verordnungen muss unterschieden werden zwischen Rechtsverordnungen auf nationaler Ebene und Verordnungen der europäischen Union, die für die gesamte EU gelten. Rechtsverordnungen auf nationaler Ebene werden vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Zustimmung des Bundesrates erlassen.
EU Verordnungen werden auf Vorschlag der europäischen Kommission vom Rat der europäischen Union im Zusammenwirken mit dem europäischen Parlament erlassen.
EU-Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
NEU NEU NEU NEU NEU seit dem 09.09.2021
Das Kapitel VIa des Anhang III Abschnitt I Verordnung (EG) Nr. 853/2004 ist neu und erlaubt die Schlachtung von Rindern, Pferden und Schweinen im Herkunftsbetrieb!
Die nationale Umsetzung (festgelegt durch die AFFL) regelt die nationale Umsetzung. Damit erlischt der §12 der Tier-LMHV.
Bitte kontaktieren Sie uns zu weiteren Informationen!
1. Verordnung (EG) 178/2002 über allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts (sogenannte Basisverordnung), Verordnung (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Verordnung (EG) 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, Verordnung (EG) 854/2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Verordnung (EG) 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts und Verordnung über mikrobielle Kriterien. Anhang III Kapitel IV 2.b der VO 853/2004/EG.
Art. 1 Abs. 6 VO 853/2004/EG […] diese Verordnung gilt unbeschadet […] der Anforderungen an den Tierschutz.
2. Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung Anhang I Nr. 3 und Definition Art. 2.
3. Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutzschlachtverodnung – TierSchlV) Anlage 1 (zu § 12 Absatz 3 und 10) Punkt 2.
4. Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) 2007.
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