Wenn es aus Gründen des Tierschutzes vermieden werden soll, dass Tiere lebend zum Schlachthof transportiert werden, kann mit entsprechender Genehmigung auf die Mobile / Teilmobile Schlachtung zurück gegriffen werden. Für die Mobile / Teilmobile Schlachtung existieren in der EU- Hygieneverordnung keine expliziten Regularien, wohl aber ist die Mobile / Teilmobile Schlachtung erwähnt als ein mögliches Verfahren. Daraus resultiert, dass sich die Mobile / Teilmobile Schlachtung nach dem nationalen Recht im Rahmen der Regelschlachtung bewegt. Jeder Landwirt kann also die Mobile / Teilmobile Schlachtung auf seinem Hof durchführen und dafür einen entsprechenden Antrag stellen.
Es gibt bei der Mobilen / Teilmobilen Schlachtung „Vollmobile Schlachtmodule“ in denen alle Teilschritte des Schlachtprozesses durchgeführt werden können. Diese bestehen aus einem Truck oder Trailer, der über eine Einrichtung zur Fixierung der Tiere besteht, einer Einrichtung zur Entblutung, Enthäutung, zum ausnehmen und auch für die Grobzerlegung. Zusätzlich ist ein Kühlungsmodul integriert. Das Vollmobil ersetzt den Schlachtbetrieb und kann von Hof zu Hof fahren.
Bei der Mobilen / Teilmobilen Schlachtung existieren Teilmobile Lösungen. Diese erlauben lediglich die ersten Teilschritte des Schlachtprozesses, die Betäubung und die Entblutung der Tiere. Damit soll vermieden werden, dass die Tiere dem Transportstress ausgesetzt sind.
Nach der Betäubung und Entblutung werden die Tiere dann Tot im Mobilen /Teilmobilen Bereich zum Schlachtbetrieb transportiert. Das Mobil / Teilmobil ist dann ein externer Teil der Schlachtstätte und Zulassungspflichtig.
ISS - Innovative Schlachtsysteme
Dipl.-Ing. Lea Trampenau
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