Wenn es aus Gründen des Tierschutzes vermieden werden soll, dass Tiere lebend zum Schlachthof transportiert werden, kann mit entsprechender Genehmigung die Weideschlachtung / Weidetötung / Kugelschuss auf der Weide durchgeführt werden. Die Weideschlachtung / Weidetötung / Kugelschuss auf der Weide ist nach der EU Tierschutz-Gesetzgebung erlaubt und auf nationaler Ebene mit Genehmigung der zuständigen Behörden anwendbar. Die Weideschlachtung / Weidetötung / Kugelschuss auf der Weide hat allen anderen Schlachtverfahren gegenüber den Vorzug, dass die Tiere keine Zwangsmaßnahmen erfahren. Die Tiere werden nicht von der Herde separiert und auch nicht fixiert. Sie werden im vertrauten Herdenverband betäubt und getötet, ohne prämortale Belastungen.
Voraussetzung zur Anwendung der Weideschlachtung / Weidetötung / Kugelschuss auf der Weide ist die ganzjährige Freilandhaltung. Natürlich dürfen und sollen die Tiere einen Unterstand haben, auch ist die ganzjährige Freilandhaltung nicht feststehend definiert.
Weiter muss für die Weideschlachtung / Weidetötung / Kugelschuss auf der Weide nicht nur die Genehmigung der zuständigen Veterinärbehörde vorliegen sondern auch die waffenrechtliche Genehmigung vom Ordnungsamt. Zudem muss der Schütze über die Sachkunde nach § 4 TierSchlV verfügen. Der Schlachtbetrieb, in den das getötete Rind verbracht wird, sollte nicht weiter entfernt sein als die Fahrtdauer von 60 Minuten. Eine formlose Begründung, warum die Weideschlachtung / Weidetötung / Kugelschuss auf der Weide beantragt wird, sollte auch beigelegt werden.
Wichtig ist, ein klares Konzept vorzulegen: Wer schießt das Tier, wie wird es transportiert, wer transportiert. Welche Maßnahmen werden vorgehalten zur Sicherung des Kugelfanges und so weiter.
ISS - Innovative Schlachtsysteme
Dipl.-Ing. Lea Trampenau
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